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Einige Infos zur Jugendleiter-CardSeit dem 1. Juli 99 gilt in Niedersachsen die neue„Juleica“, die den früheren Jugendgruppenleiterausweis ablöst. Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen ab 16 Jahren können diesen kreditkartenähnlichen Ausweis bekommen. Die Inhalte unseres Mitarbeitergrundkurses sind auf die Richtlinien für die Jugendleitercard abgestimmt. Teilnehmer/innen des Kurses erwerben in Kombination mit einem weiteren Wochenendseminar und einem Erste-Hilfe-Lehrgang (z.B. DRK) die Berechtigung, diese Card zu beantragen. Wer die JuLeiCa nach drei Jahren verlängert haben möchte, muss nachweisen, dass er sich fortgebildet hat.. Deswegen konzentriert sich die Freizeit- und Begegnungsstätte darauf, das Angebot auszuweiten. Für die Inhaber der Karte gibt es bereits zahlreiche Vergünstigungen. So erhalten JuLeiCa-Besitzer z.B. 10 % Rabatt auf alle Seminare, die das Landesjugendpfarramt anbietet. Über weitere Möglichkeiten, die du als Mitarbeiter/in mit der neuen„Juleica“ hast, und über das Antragsverfahren informieren wir während des Grundkurses. Weitere Infos hat Autor/in: Andreas Schlamm/Anja Bohling |
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